Gremien der Verbandsgemeinde Rhaunen
Der Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat wird alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Nationalpark-Verbandsgemeinde nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates sind ehrenamtlich tätig. Der Verbandsgemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Nationalpark-Verbandsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über die Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat.
Die Ausschüsse
Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Verbandsgemeinderat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig.
Der Jugendbeirat
Die Wahl der Mitglieder des Jugendbeirates erfolgt ebenfalls durch Verbandsgemeinderat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und die Mitglieder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig.