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Band lebens- und liebenswert
Headfoto Verbandsgemeinde
11.05.2012

Aufstellung Bebauungsplan Ortsgemeinde Rhaunen

Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Marktplatz/Unterdorf“ der Ortsgemeinde Rhaunen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hat am 02.03.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Marktplatz/Unterdorf“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen und am 14.03.2011 in öffentlicher Sitzung den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Babauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:



Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktplatz/Unterdorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die rechtsverbindliche Umsetzung der auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Rhaunen“ ermittelten und dargestellten Sanierungsziele und Handlungsansätze geschaffen werden.
Der Schwerpunkt der Sanierung liegt auf der Attraktivierung des Ortskerns durch die Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen, der Umnutzung / Niederlegung nicht mehr genutzter Gebäude in Verbindung mit der Schaffung neuen Wohnraumes und der Renovierung der erhaltenswerten und ortsbildprägenden Bausubstanz.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textfestsetzungen und Begründung in der Fassung vom 29.10.2010 liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhaunen, Bauamt, Nebengebäude Zimmer 2, Zum Idar 21, 55624 Rhaunen, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis freitags, für die Dauer 1 Monats und zwar in der Zeit von Montag, 21.05.2012 bis einschließlich Freitag, 22.06.2012 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und wird ab 21.05.2012 auch im Internet abrufbar sein.

Während der Auslegungsfrist können –schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht werden können.

Rhaunen, den 09.05.2012
Manfred Klingel, Ortsbürgermeister

 

Anlagen / weitere Informationen:
Planfassung Bebauungsplan “Marktplatz / Unterdorf“
Textfestsetzungen zum Bebauungsplan "Marktplatz / Unterdorf"
Begründung zum Bebauungsplan "Marktplatz / Unterdorf"

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