Was erledige ich wo?
Vollstreckungen
Zuständige Behörde:
Fachbereich Finanzen
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
55624 Rhaunen





Ansprechpartner
Axel Thomas
Kassenleiter





Manfred Hahn
Vollstreckungsbeamter
Agnes Gerner
Verbandsgemeindekasse





Vollstreckungen
Allgemeine Information:
Mahnung und Säumniszuschlag sind Hilfsmittel für die Verbandsgemeindekasse, um für den rechtzeitigen Eingang der Einnahmen zu sorgen.
Die Kasse ist verpflichtet, trotz Mahnung offene Geldbeträge zwangsweise einzuziehen und dafür den Vollstreckungsauftrag auszustellen, wodurch dann der Vollstreckungsbeamte tätig wird.
Die Kosten - wie Mahngebühren, Säumniszuschläge, Vollstreckungsgebühren - sind gesetzlich festgelegt.