Was erledige ich wo?
Hundesteuer
Zuständige Behörde:
Fachbereich Finanzen
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
55624 Rhaunen





Ansprechpartner
Hundesteuer
Allgemeine Information:
Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Bei Wohnortwechsel, Abschaffung, Abhandenkommens sowie Verendung des Hundes/der Hunde ist dieser/sind diese abzumelden.
Mitzubringen ist:
bei Anmeldung:
- Personalausweis
- Impfbuch bzw. Bescheinigung eines Tierarztes betreffend der Hunderasse
- Verendung/Einschläferung: Bescheinigung des Tierarztes