Was erledige ich wo?
Gaststätten / Erlaubnis nach § 2 GastG zum Betrieb einer Schankwirtschaft
Zuständige Behörde:
Fachbereich Zentralverwaltung
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
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Ansprechpartner
Gaby Hess-Pätzold
Gewerbe, Gaststätten, Ordnungsamt





Gaststätten / Erlaubnis nach § 2 GastG zum Betrieb einer Schankwirtschaft
Allgemeine Information:
Wer eine Gaststätte oder einen Beherbergungsbetrieb eröffnen möchte, bedarf der Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes. Zusätzlich ist der Beginn des Gewerbes nach § 14 Gewerbeordnung beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Erlaubnis ist schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen beim Ordnungsamt zu beantragen. Da Stellungnahmen weiterer Ämter einzuholen sind, empfiehlt es sich, den Antrag zeitig, am besten 6 – 8 Wochen vor der beabsichtigten Eröffnung zu stellen.
Mitzubringen ist:
- Antrag
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem zuständigen Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse Ihres Wohnortes
- Bescheinigung, dass kein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis vorhanden ist vom zuständigen Amtsgericht
- Bescheinigung, dss kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war von Ihrem zuständigen Amtsgericht
- Unterrichtungsnachweis (Industrie- und Handelskammer)
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. Infektionsschutzgesetz (bzw. Gesundheitszeugnis) für die in der Küche der Gaststätte tätigen Personen, ausgestellt von dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt
- Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis für die Räumlichkeiten
- Grundrißzeichnungen (1:100) über die Ausschankräume (Hauptlokal, Nebenzimmer, usw.) und alle Nebenräume (Küche, Aborte, Keller, usw.) und Lageplan in doppelter Ausfertigung
- Baugenehmigung oder Bauabnahme
- Setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Birkenfeld (Untere Bauaufsichtsbehörde und Veterinäramt) wegen einer Ortsbesichtigung in Verbindung
Gebühr:
Die Gebühr richtet sich nach der Größe der Räumlichkeiten.
Verfügbare Formulare

